1. Grundsätze
Jedes Mitglied der Abteilung muss seiner Beitragspflicht in mehreren Formen nachkommen.
Geldbeitrag: Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag. Er ist in zwei Raten jeweils zum 15. Januar und 15. Juli im voraus zu überweisen. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren wird der Beitrag entsprechend eingezogen.
Umlagebeitrag: Zur Begleichung von besonderen Kosten können durch die Mitgliederversammlung einmalige Zusatzbeiträge beschlossen werden.
Arbeitsbeitrag: Jedes Mitglied der Abteilung hat pro Jahr 5 Arbeitsstunden zum Platzaufbau und zur Platz- und Grundstückspflege im Bereich der Abt. Tennis zu leisten. Termine hierfür werden vom Vorstand bekannt gegeben. Wer seine Stunden bis zum 30. November des lfd. Jahres noch nicht abgeleistet hat, zahlt bis zu diesem Termin pro offene Stunde 10,- € auf das Konto der Abteilung. Ansonsten erlischt dessen Spielberechtigung.
2. Beitragssätze
2.1 0,- € Aufnahmebeitrag (wird zur Zeit nicht erhoben)
2.2 100,- € Jugendliche, die im laufenden Jahr ihr 18.Lebensjahr vollenden und jünger
2.3 150,- € Schüler, Auszubildende und Studenten, bis max. zum vollendeten 27. Lebensjahr im laufenden Jahr
2.4 420,- € Ehepaare und Partner in Lebensgemeinschaften mit gemeinsamem Wohnsitz
2.5 225,- € alle Anderen
3. Neuaufnahme
3.1 Im Aufnahmejahr ist bei Eintritt bis Monat Juni der volle Jahresbeitrag zu zahlen.
Bei Eintritt ab Monat Juli und für jeden weiteren Monat ist jeweils 1/12 des Jahresbeitrages zu zahlen.
3.2 Ein Umlagebeitrag muss nicht gezahlt werden, wenn er vor dem Eintrittstermin beschlossen wurde.
4. Austritt aus der Abteilung Tennis
Die Kündigung der Mitgliedschaft in der Abt. Tennis ist nur zum Jahresende möglich.
Der späteste Kündigungstermin ist der 31.Oktober. Zu diesem Termin sind alle Forderungen zu begleichen und Vereinseigentum ist zurückzugeben.
5. Mahnungen
Mahngebühren betragen 2,- € zzgl. eventueller Fremdgebühren (z.B. Stornokosten wegen geänderter Kontonummer des Mitglieds)
6. Garderobenschranknutzung
Jedes Mitglied kann, soweit verfügbar, einen Garderobenschrank im Umkleideraum mieten. Die Miete beträgt pro Saison 20,00 EUR es wird ein Schrankvertrag mit dem Vorstand abgeschlossen.
7. Sonderregelungen
Bei besonderen Anlässen kann jedes Mitglied einen entsprechenden schriftlichen Antrag an den Vorstand stellen. Dieser wird individuell entschieden und beantwortet.